Ein viel zu oft unterschätzter Beruf, dabei doch so wichtig: Als Busfahrer:in trägst Du eine enorme Verantwortung gegenüber den Personen, die Du beförderst. Darunter Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule, Pendler, Renter oder Touristen. Im Linienbus, Reisebus oder Shuttle-Service. Damit Du dem Vertrauen, das diese Personen Dir täglich entgegenbringen, im Straßenverkehr gerecht werden kannst und jede:n sicher von A nach B bringst, ist der Busführerschein Klasse D für Dich das wichtigste Gut. Ein Bus wartet nicht – und das solltest Du auch nicht: Sprich uns gerne an, wir beraten Dich gerne!
Linienbus, Reisebus, Omnibus, Kleinbus: Unterschiedliche Fahrzeugtypen bringen verschiedene Ausprägungen der Fahrerlaubnis mit sich. Die Führerscheinklassen für den Bus unterteilen sich in D1, D1E und DE – je nach Größe des Busses beziehungsweise der Anzahl der Fahrgäste ist der eine oder andere Führerschein für Dich der Richtige. Für alle Klassen musst Du in Besitz des Pkw-Führerscheins sein. Das Mindestalter kann je nach Führerscheinklasse variieren.
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Wichtige Informationen
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
Besonderheiten:
bei Vorbesitz C1 oder C
bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre
> als 2 Jahre
Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre
> als 2 Jahre
Wichtige Informationen
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM
Besonderheiten:
Wichtige Informationen
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM
Besonderheiten:
bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre
> als 2 Jahre
Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre
> als 2 Jahre
Bei Vorbesitz D1
Wichtige Informationen
Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
Besonderheit: