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LKW

LKW Führerschein

Es gibt verschiedene Führerscheinklassen mit denen man unterschiedliche Gespanne fahren darf:

Die Klasse C1 berechtigt dich, Lastwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen zu fahren. Außerdem darfst du einen Anhänger mit bis zu 750 kg ziehen.

Wenn du einen schwereren Anhänger mitführen möchtest, benötigst du die Führerscheinklasse C1E. Das Zugfahrzeug darf auch hier die 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten, das gesamte Gespann darf jedoch bis zu 12 Tonnen auf die Waage bringen.

Die Klasse C wird benötigt, wenn bereits das Zugfahrzeug alleine über 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse mitbringt, der Anhänger darf jedoch auch hierbei ein Gewicht von 750 kg nicht überschreiten. 

Die Klasse C1 ist dann natürlich mit inbegriffen. Für schwerere Anhänger brauchst du die Klasse CE, mit der du dann auch die größten Lastzüge führen darfst.

 

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Klasse C1
Klasse C1E
Klasse C
Klasse CE

Klasse C1

Wichtige Informationen

Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1 Anhänger mitführen, wenn:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

Besonderheiten:

  • Vorausetzung Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
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Klasse C1E

Wichtige Informationen

Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1E Anhänger mitführen, wenn:

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,

b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

Besonderheiten:

  • Vorausetzung Führerschein der Klasse C1
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich

Klasse C

Wichtige Informationen

Mindestalter: 21/181,2 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Besonderheit:

  • Vorbesitz Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
  • 1)  18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
  • 2)  Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C, die als Führer

    1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
    2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.“

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Klasse CE

Wichtige Informationen

Mindestalter: 21/181 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Besonderheit:

  • Vorbesitz Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird. 
  • 1)  18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
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